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Vom Einbau fernablesbarer Messtechniken im Zuge der Novellierung der Heizkostenverordnung bis zum Austausch von Rauchwarnmeldern: Verwalter von Wohneigentümergemeinschaften müssen einiges beachten.
Zentrale Entscheidungen werden in der Regel einmal jährlich bei der Eigentümerversammlung getroffen. Viele von ihnen fielen zuletzt jedoch wegen der Pandemie aus. Eine Reform des Wohneigentumsgesetzes (WEG) erlaubt seit dem 01. Dezember 2020 auch hybride Veranstaltungen, bei denen sich die Eigentümer*innen digital zuschalten können. Die Experten der Objektus GmbH erklären in einer Online-Schulung, welche Voraussetzungen für eine hybride Eigentümerversammlung geschaffen werden müssen und beantworten alle wichtigen Fragen zum Thema.
Eigentümerversammlungen sind durch das WEG vorgeschrieben und müssen originär in Präsenz abgehalten werden. Die durch die WEG-Reform geschaffene Möglichkeit der hybriden ETV erhält in Zeiten von COVID-19 und Kontaktverbot eine ganz andere Bedeutung. Allerdings: Für eine Versammlung mit digitaler Zuschaltung müssen Wohnungseigentümer*innen einen entsprechenden Beschluss fassen, in dem die Bedingungen der digitalen Teilnahme festgelegt und beschlossen werden. Erst danach können Wohnungseigentümer*innen per Videochat oder aber auch per Telefon an der Versammlung teilnehmen.
Hybride Eigentümerversammlungen bietet Vorteile
Ein Modell, das viele Vorteile bietet: „Da man bei einer hybriden Eigentümerversammlung nicht physisch präsent sein muss, sparen die Teilnehmer*innen Kosten und Zeit, die bei einer Anreise anfallen. Auch müssen langwierige Entscheidungsprozesse nicht mehr in späten Abendstunden durchgeführt werden. Digital können sich Teilnehmer *innen einer ETV zum Beispiel auch schnell vom Arbeitsplatz aus zuschalten. Wir sind überzeugt davon, dass sich digitale Eigentümerversammlungen langfristig durchsetzen werden“, erklärt Verwalterin und BVI-Landesverbandsvorsitzende Martina Schinke, die durch das Online-Seminar leiten wird.Die Seminar-Teilnehmer*innen erhalten unter anderem Tipps zur Datensicherheit und Empfehlungen zu den technischen Lösungen, die sich für eine Umsetzung der hybriden Zusammenkommen am besten eignen. „Mit unserem Angebot möchten wir für die neuen Möglichkeiten sensibilisieren und Zweifel nehmen. So sichern sich Kollegen*innen schon jetzt Wettbewerbsvorteile. Denn häufig ist das Verwalterangebot zur Durchführung von hybriden ETV´s bereits Bestellungsbedingung.“, so Schinke.
Das kostenlose Online-Seminar findet am 17. Februar um 10.30 statt. Interessierte können sich unverbindlich unter www.objektus.de/veranstaltungen für die Veranstaltung anmelden.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Objektus GmbH
Frau Hanna Möhring
Gutenbergring 53
22848 Norderstedt
Deutschlandfon ..: +49 (0)40 500 18 23-0
web ..: http://www.objektus.de
email : hanna-moehring@objektus.deSeit mittlerweile 16 Jahren zählt die Objektus GmbH zu den führenden Anbietern von Dienstleistungen für die Wohnungswirtschaft und bietet sowohl digitale als auch analoge Technik im Sinne der gesetzlichen Rauchwarnmelder- und Heizkostenverordnung.
Das Portfolio reicht von der reinen Verbrauchsdatenerfassung bis hin zur Heizkostenabrechnung als Full-Service-Dienstleistung. Neben dem Hauptsitz in Norderstedt bei Hamburg ist Objektus mit sechs Niederlassungen in allen Teilen Deutschlands vertreten.Pressekontakt:
ICD Hamburg GmbH
Frau Michaela Michaela Schöber
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Objektus GmbH klärt im Online-Seminar alle wichtigen Fragen zur hybriden Eigentümerversammlung
auf Imagewerbung publiziert am 25. Januar 2022 in der Rubrik Presse - News
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