• Während die Testpflicht für Beschäftigte weiterhin bestehen bleibt, werden kostenfreie Coronatests abgeschafft. Dies hat Auswirkungen auf die Gebäudereinigungsunternehmen.

    BildAb dem 30. Juni 2022 gelten in Deutschland neue Regeln in Bezug auf das Coronavirus. Während die Testpflicht für Beschäftigte weiterhin bestehen bleibt, werden kostenfreie Coronatests abgeschafft. Dies hat Auswirkungen auf die Gebäudereinigung, da diese Dienstleistung oft in den genannten Bereichen angeboten wird. Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks warnt nun vor den möglichen Folgen der Neuregelung und kritisiert das Bundesgesundheitsministerium für das verheerende Signal, welches mit dieser Entscheidung gesendet wird.

    Es gibt immer mehr Unternehmen, die Schwierigkeiten haben, die notwendigen Tests für ihre Mitarbeiter durchzuführen. Dies liegt daran, dass externe Reinigungskräfte nicht in den Testmöglichkeiten aufgeführt sind. Betriebe sollten sich jedoch keine Sorgen machen, da es mittlerweile zahlreiche Testmöglichkeiten gibt, die auch für externe Reinigungskräfte geeignet sind.

    Der BIV hat sich an Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach gewandt und um bessere Arbeitsbedingungen für die deutsche Handwerksbranche gebeten. Laut Bundesinnungsmeister Thomas Dietrich ist es angesichts der steigenden Inzidenzen und der immer lauter werdenden Mahnungen vor einer neuerlichen Welle mit Omikron-Subtyp BA.5 sachlich völlig unverständlich, gerade der Reinigungsbranche die Arbeit zu erschweren.

    Der Bundesinnungsmeister sieht in der aktuellen Entscheidung der Bundesregierung ein verheerendes politisches Signal. Die Pflegekräfte, Ärzte und die Reinigungskräfte, die in Kliniken, OP-Sälen und Altenheimen arbeiten, spielen nach wie vor eine extrem wichtige Rolle. Allerdings werden sie von der Bundesregierung als „Beschäftigte zweiter Klasse“ angesehen. Dies ist laut dem Bundesinnungsmeister sehr schade, da man gehofft hatte, dass die Pandemie hier zu einem Umdenken führt.

    Der BIV verlangt, dass die Liste der Personengruppen für kostenlose Coronatests erweitert wird und auch externe Personen integriert werden, die in den Einrichtungen arbeiten. „In der Praxis macht es keinen Unterschied, ob Reinigungskräfte bei einer Einrichtung unmittelbar oder bei einem Dritten angestellt sind“, sagte Dietrich.

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    Neue Coronatest-Verordnung erschwert Arbeit für Gebäudereinigungsunternehmen

    auf Imagewerbung publiziert am 18. Juli 2022 in der Rubrik Presse - News
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