-
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016
Die CropEnergies AG beabsichtigt, im Zeitraum vom 11 April 2022 bis zum 14. April 2022 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG bis zu 21.000 Aktien der CropEnergies AG (ISIN DE000A0LAUP1) zu erwerben. Der Aktienrückkauf erfolgt über die Börse und ist auf einen für den Erwerb der Aktien aufzuwendenden Gesamtkaufpreis von EUR 300.000 begrenzt (ohne Erwerbsnebenkosten).
Der Erwerb der Aktien dient einzig dem Zweck, Verpflichtungen aus dem Vorstandsvergütungssystem der CropEnergies AG i.S.v. Art. 5 Abs. 2 lit. c der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 zu erfüllen. Die tatsächliche Anzahl der zu erwerbenden Aktien im Rahmen des vorgesehenen Maximalvolumens von 21.000 Aktien hängt von der Entwicklung des Aktienkurses der Aktien der CropEnergies AG während des oben genannten Rückkaufzeitraums ab.
Die CropEnergies AG wird den Erwerb im Einklang mit Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 sowie den anwendbaren Bestimmungen der Delegierten-Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 durchführen.
Der Rückkauf erfolgt unter Führung eines Kreditinstituts, das entsprechend Artikel 4 Abs. 2 lit. b der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der CropEnergies AG trifft. Die CropEnergies AG wird insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen des Kreditinstituts nehmen. Das Kreditinstitut ist hierbei an die für Rückkaufprogramme anwendbaren Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Art. 2 bis 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 gebunden.
Der Rückkauf soll günstigst und Interesse wahrend und ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA) erfolgen. Er erfolgt im Einklang mit der Marktmissbrauchsverordnung und Art. 2 bis 4 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die auf Rückkaufprogramme und Stabilisierungsmaßnahmen anwendbaren Bedingungen.
Entsprechend dieser Regelungen darf u.a. der jeweilige Kaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) für die zurück zu erwerbenden Aktien den Kurs des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder, sollte dieser höher sein, den des derzeit höchsten unabhängigen Angebots an der Börse, an der der jeweilige Kauf erfolgt, nicht überschreiten. Der Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf das arithmetische Mittel der vorangegangenen drei Schlusskurse dieser Aktien im XETRA-Handel um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 10 % unterschreiten. Es erfolgt keine Auftragserteilung während einer Auktionsphase, und die vor Beginn einer Auktionsphase erteilten Aufträge werden während dieser Phase nicht geändert. Die Bank darf ferner an einem Tag zusammen nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an der Börse, an der der jeweilige Kauf erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens der 20 Börsentage vor dem konkreten Kauftermin.
Das Aktienrückkaufprogramm kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, jederzeit ausgesetzt und auch wieder aufgenommen werden.
Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften werden spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte in detaillierter Form sowie in aggregierter Form angemessen bekanntgegeben. Darüber hinaus wird die CropEnergies AG über den Verlauf des Rückkaufprogramms unter www.cropenergies.com/de/investor-relations/corporate-governance gemäß der gesetzlichen Bestimmungen berichten und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.
Mannheim, im April 2022
CropEnergies AG
Der VorstandVerantwortlicher für diese Pressemitteilung:
CropEnergies AG
Maria Nicoletti
Maximilianstraße 10
68165 Mannheim
Deutschlandemail : info@cropenergies.de
Pressekontakt:
CropEnergies AG
Maria Nicoletti
Maximilianstraße 10
68165 Mannheimemail : info@cropenergies.de
Disclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier publizierten Meldung nicht der Betreiber von Imagewerbung.net verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.
Sie wollen den Beitrag verlinken? Der Quellcode lautet:
CropEnergies AG: Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016
auf Imagewerbung publiziert am 11. April 2022 in der Rubrik Presse - News
Content wurde 56 x angesehen • ID-Nr. 89158
CropEnergies AG: Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016
auf Imagewerbung suchen
Web bekannt durch Imagewerbung
Eine sinnvolle Ergänzung zur Produktwerbung ist Imagewerbung .
Sie wollen Imagewerbung betreiben?
Content veröffentlichen ist eine Form.
Ihr Beitrag befindet sich nicht auf diesem Portal? Dann kennen Sie noch nicht den Presseverteiler Connektar? Mit einem Klick befindet sich der Content auf diesem Portal.
Sie wollen Imagewerbung betreiben?
Content veröffentlichen ist eine Form.
Ihr Beitrag befindet sich nicht auf diesem Portal? Dann kennen Sie noch nicht den Presseverteiler Connektar? Mit einem Klick befindet sich der Content auf diesem Portal.
neuste Beiträge auf Imagewerbung
- Gilbers & Baasch Immobilien GmbH: Ihr Makler für Immobilien in Trier und Umgebung
- VERBUND Wärmepumpen-Komplettlösung mit Wärmepumpen von Viessmann Österreich
- Nexe Innovations bestätigt dritte Kauforder von Bridgehead Coffee
- Risse Industriebedarf präsentiert Arbeitsschutz-Sortiment für maximale Sicherheit am Arbeitsplatz
- Brief des CEO von Anixa Biosciences an die Aktionäre
- Leocor Gold beginnt mit Mobilisierung für anstehendes Bohrprogramm auf dem Projekt Baie Verte, Neufundland
- Integral Metals kündigt Explorationspläne für 2025 für die Projekte KAP und Burntwood an
- Refined Energy Corp. ermittelt Uranziele bei Dufferin North im Athabasca-Becken
- Neptune erhält Zusage für eine Kreditfazilität von bis zu 20 Mio. US$ (28,6 Mio. CAD) zur Unterstützung seines Wachstums
- Fortuna meldet Rekordproduktion von 455.958 Unzen Au-Äq für 2024 und gibt einen Ausblick auf 2025
in der Kategorie auf Imagewerbung veröffentlicht
Imagewerbung – Archiv
Imagewerbung im Web