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Prävention, Schutzmaßnahmen, Arbeitssicherheit: Die AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH hat ein methodisches Verfahren bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen entwickelt.
Bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung ist ein systematisches Vorgehen wichtig, um alle Gefährdungen an einem Arbeitsplatz zu erfassen. Dazu gibt das Handbuch Gefährdungsbeurteilung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) einen Gefährdungskatalog vor, der an allen Arbeitsplätzen angewendet werden sollte. Die einzelnen Gefährdungsfaktoren und ihre Unterkategorien müssen von Expert:innen für Arbeitssicherheit dahingehend durchgegangen werden, ob sie auf das Unternehmen und die Arbeitsplätze zutreffen. Dabei hilft die AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH. Informationen zu Gefährdungsbeurteilungen sowie Präventionsmaßnahmen, Gesundheitsförderung, Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit der Arbeitsmedizinischen Dienste von TÜV Rheinland gibt es unter www.tuv.com/amd.
Maßnahmen müssen geprüft werden
„Risiken durch Gefahrstoffe können an vielfältigen Arbeitsplätzen auftreten: in Laboren, in Chemieunternehmen, aber auch in der holzverarbeitenden Industrie oder in einer kleinen
Schreinerei“, weiß Andreas Kaulen, Experte für Arbeitssicherheit
bei TÜV Rheinland. Die Spezialist:innen der AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH wissen, dass es hier zum Beispiel beim Sägen von Hartholz wie Eiche oder Buche zur Freisetzung von krebserzeugenden Stäuben kommen kann. Unter www.tuv.com/germany/de/gefährdungsbeurteilung-arbeits-und-betriebsmittel.html gibt die AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH einen Einblick in die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung und welche Schritte für mehr Arbeitssicherheit bedacht werden müssen.Ist die Gefährdungsbeurteilung durch die AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH erstellt, müssen die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit geprüft werden. Schon dieser Arbeitsschritt kann zu einer Anpassung der Gefährdungsbeurteilung führen, beispielsweise wenn die Expertin oder der Experte für Arbeitssicherheit von TÜV Rheinland feststellt, dass eine Abtrennung, die den Nachbararbeitsplatz vor herumfliegenden Spänen schützen sollte, zu einer neuen Gefährdung am ursprünglichen Arbeitsplatz führt, da die Späne von der Abtrennung abprallen und zurückfliegen.
In einem anderen Fall können die Expert:innen der AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH während einer Gefährdungsbeurteilung beispielsweise feststellen, dass eine Abtrennung zwar vor der ursprünglichen Gefährdung schützt, aber durch scharfe Kanten eine neue Gefährdung darstellt, für die entsprechende Maßnahmen des Arbeitsschutzes abgeleitet und umgesetzt werden müssen. Erst durch diesen Prozess erreicht die Gefährdungsbeurteilung, die durch die AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH erstellt wird, das Ziel des Arbeitsschutzgesetzes: dass die Arbeitgebenden den Arbeits- und Gesundheitsschutz kontinuierlich verbessern. Mehr zu den zahlreichen Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen von Gefährdungsbeurteilungen der AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH gibt es unter www.tuv.com/gbu
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH / TÜV Rheinland Group
Herr Ludwig Brands
Am Grauen Stein
51105 Köln
Deutschlandfon ..: 0800 6649062-0
web ..: http://www.tuv.com/amd
email : info-amd@de.tuv.comÜber die AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH
Ging es beim Arbeitsschutz lange nur um die technische Vermeidung von Arbeitsunfällen, so kümmern sich die AMD TÜV Arbeitsmedizinischen Dienste heute zunehmend um ganzheitliche Prävention und Gesundheitsvorsorge. Dazu betreibt das Tochterunternehmen der TÜV Rheinland Group an bundesweit 60 Standorten arbeitsmedizinische Zentren. Dort engagieren sich Fachärzt:innen, Psycholog:innen und Gesundheitsmanager:innen dafür, Risiken und Gefahrenpotenziale zu verringern und die physische wie psychische Gesundheit von Mitarbeitenden gerade auch in Belastungssituationen zu schützen.
Pressekontakt:
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Herr Ludwig Brands
Am Grauen Stein
51105 Kölnfon ..: 0800 6649062-0
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email : info-amd@de.tuv.comDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
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Gefährdungsbeurteilung als Prozess: TÜV Rheinland erhöht Arbeits- und Gesundheitsschutz von Unternehmen
auf Imagewerbung publiziert am 15. Dezember 2022 in der Rubrik Presse - News
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