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Die Kanzlei BRAUN bietet von der Erstberatung bis zur Rechtsvertretung juristische Unterstützung im Verkehrsrecht – nicht nur in Berlin, sondern deutschlandweit.
Wer am Straßenverkehr teilnimmt, muss sich an die Verkehrsregeln halten. Ansonsten drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder sogar strafrechtliche Folgen. Allerdings sind die wenigsten Menschen mit der Gesetzeslage vertraut. Hinzu kommt, dass der Strafenkatalog sich laufend ändert und regelmäßig mit Neuerungen ergänzt wird. Daher ist es immer ratsam, als verursachende oder geschädigte Person frühzeitig einen Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin zu kontaktieren, der sich mit den geltenden Regelungen auskennt. Die Kanzlei BRAUN betreut Mandantinnen und Mandanten mit besonderer Expertise im Bereich des Verkehrsrecht – nicht nur in Berlin, sondern bundesweit.
Bei diesen verkehrsrechtlichen Verstößen hilft juristische Unterstützung
Verstöße im Verkehrsrecht können ganz unterschiedlicher Natur sein. Dementsprechend vielschichtig ist das Strafmaß, das der verursachenden Person bei einem Delikt droht. Typische Vergehen im Straßenverkehr sind beispielsweise Alkohol oder Drogen am Steuer, eine überfahrene rote Ampel oder ein Blitzer bei überhöhter Geschwindigkeit. Grundlegend bestimmt die Schwere des Vergehens über das Strafmaß. Hier ist zwischen einer Ordnungswidrigkeit bei geringfügiger Verletzung des Rechts und einer Straftat bei einem schwerwiegenden Vergehen zu unterscheiden. Ein Anwalt für Verkehrsrecht berät in jedem Fall zu den möglichen Optionen und klärt über Rechte sowie Pflichten aller Beteiligten auf.
Wie ein Verkehrsanwalt unterstützen kann
Unfälle im Straßenverkehr oder sonstige verkehrsrechtliche Verstöße können schnell zu unübersichtlichen juristischen Auseinandersetzungen führen. Sowohl die geschädigte als auch die verursachende Partei sollte das Unwissen über die eigene Rechtslage nicht hinnehmen und im Ernstfall einen Rechtsbeistand hinzuziehen. Die Kanzlei BRAUN ist der erfahrene Ratgeber für Mandantinnen und Mandanten, die Schadensersatz erstreiten, ein Bußgeld anfechten oder sich grundsätzlich zu ihren Rechten beraten lassen möchten. Eine kompetente Rechtsvertretung bietet nicht nur zielführende Lösungen, sondern setzt sich auch bei einem eventuellen Gerichtsverfahren für die Rechte der betroffenen Person ein.
Deutschlandweiter Rechtsbeistand in 20 Städten und Regionen
Die Kanzlei BRAUN bündelt spezialisierte Fachkräfte in den Bereichen Verkehrsrecht, Insolvenzrecht und Arbeitsrecht und ist bundesweit vernetzt. Zusammen mit ihren Kooperationspartnern bietet die Kanzlei eine persönliche Beratung für Mandantinnen und Mandanten an insgesamt 20 Standorten. Die Hauptsitze befinden sich in Darmstadt und Mainz. Darüber hinaus ist die Kanzlei in den Metropolen des Landes wie beispielsweise Frankfurt, Berlin, Köln, Linden, Siegen und Maintal präsent. Neben den Großstädten befinden sich weitere Sitze in Arnsberg, Bad Vilbel, Bad König, Groß-Umstadt, Hagen, Ingelheim am Rhein, Koblenz, Lüdenscheid, Neuss, Gießen, Offenbach am Main und Solms.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Kanzlei BRAUN
Herr Sebastian Braun
Pettenkoferstr. 40
10247 Berlin
Deutschlandfon ..: 030/ 233 202 46-0
fax ..: 030/ 233 202 46-9
web ..: https://kanzlei-braun.net/
email : sbraun@kanzlei-braun.netDie Kanzlei BRAUN ist eine auf das Wirtschafts- und Insolvenzrecht spezialisierte Kanzlei. Mandanten und Auftraggeber profitieren davon, dass kurzfristige Spitzen zeitnah und kompetent abgedeckt werden. Rechtliche oder wirtschaftliche Spezialprobleme werden ohne Vorhalten hoch spezialisierter Berufsträger im Bedarfsfall rechtssicher und wirtschaftlich sinnvoll gelöst.
Pressekontakt:
RegioHelden GmbH
Herr Benjamin Oechsler
Rotebühlstraße 50
70178 Stuttgartfon ..: 0711 128 501-0
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email : pressemitteilungen@regiohelden.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
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auf Imagewerbung publiziert am 13. Oktober 2021 in der Rubrik Presse - News
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