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Hoteliers und Gastronomen sollten Rechtssicherheit in ihren Handlungen herstellen und sich bei Unklarheiten nicht aufs Hörensagen verlassen, betont Rechtsanwalt Dirk Hermanns (ihrhotelrecht.de).
Unternehmer in Hotellerie und Gastronomie stehen täglich vor großen Herausforderungen. Die Arbeit am Gast, Marketing und Vertrieb, Unternehmensführung und Personalmanagement – und natürlich damit verbunden die relevanten und regelmäßig auftretenden steuerlichen und rechtlichen Fragestellungen. Und dies geht natürlich weit über die derzeitige Corona-Krise heraus. Corona geht, die Herausforderungen bleiben.
„Die Praxis zeigt aber, dass diese wichtigen Fragen oftmals eher beiläufig behandelt werden, weil viel zu wenig Zeit bleibt, sich damit eingehend zu befassen. Dann werden Verträge nicht genau geprüft, Marketingaktionen einfach ohne rechtliche Absicherung durchgeführt, und auch beim strategischen Umgang mit der Betriebsimmobilie und dem Grundstück werden Details gerne vernachlässigt“, beschreibt der Bielefelder Rechtsanwalt Dirk Hermanns. Er berät unter der Marke ihrhotelrecht.de (www.ihrhotelrecht.de) seit vielen Jahren vorrangig Hoteliers, Eigentümerfamilien und Geschäftsführer von Hotels bei ihren umfassenden wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen und blickt auf umfassende Erfahrungen als Syndikusanwalt in der gehobenen Kettenhotellerie zurück. Zugleich kann er als Partner der Wirtschaftskanzlei „Kanzlei für Steuern und Recht Bielefeld“ auf ein gewachsenes Netzwerk aus Steuerberatern und Rechtsanwälten zugreifen.
„Dieses Vorgehen mag verständlich sein, weil es im gastgewerblichen Alltag hoch hergeht und viele Unternehmer operativ stark eingebunden sind. Aber es muss klar sein, dass daraus auch große Schäden erwachsen können. Allein ein falscher oder nachteiliger Passus in einem Pacht- oder Leasingvertrag kann weitreichende wirtschaftliche Nachteile mit sich bringen – von persönlichen Haftungsrisiken bei einer falschen Vertragsgestaltung ganz zu schweigen“, betont der Hotelrechtsexperte. Welche Folgen falsche AGB haben können, zeigt ein Urteil, in dem drei falsche AGB-Klauseln (der Kläger war ein Verband) mit 15.000 Euro Strafe sanktioniert wurden. Die Prozesskosten von fast 5000 Euro musste der verurteilte Unternehmer ebenso tragen.
Der Fokus von Dirk Hermanns wirtschaftsrechtlicher Beratung liegt auf dem Vertragsrecht und dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), dem allgemeinen Handels- und Gesellschafsrecht und dem gesamten Immobilienrecht – und damit eben alle Rechtsgebiete, in denen im typischen Unternehmer- und Unternehmensalltag regelmäßig Fragestellungen und Probleme auftauchen können. „Gerade das Vertragsrecht ist ein riesiges Gebiet. Arbeits-, Pacht- Leasing- und Kaufverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen und Darlehensverträge, Veranstaltungs- und Gruppenverträge, Verträge mit Online-Buchungsplattformen und, und, und: Gastronomen und Hoteliers können sich wirklich kaum darüber beklagen, dass sie zu wenig mit Verträgen im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit in Berührung kommen“, weiß Dirk Hermanns aus Erfahrung. Da sie häufig auch gar nicht wüssten und erkennen könnten, dass Fallstricke drohten, bestehe eigentlich immer ein Beratungsbedarf.
Im Fokus des erfahrenen Wirtschaftsanwalts steht, für die Mandanten zielgerichtet zu jeder Zeit die bestmögliche Lösung zu erarbeiten. Ziel ist die maximale Risikobegrenzung bei allen Geschäftsvorgängen, die ein Hotel betreffen können. Diese konzentrierte wirtschaftsrechtliche Beratung schafft für Hoteliers Ruhe und Gelassenheit bei ihren Tätigkeiten und Entscheidungen und ermöglicht, wirtschaftliche Entwicklungspotenziale konsequent zu verfolgen. Dies gilt auch für die Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen, der Vermeidung und Lösung von Krisen und der Führung von Gerichtsprozessen bis hin zu Oberlandesgerichten.
Die Kombination der Rechtsgebiete Handels- und Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht und Vertragsrecht ist für Dirk Hermanns wesentlich. „Es sind die Bereiche, in denen – neben dem Steuerrecht und Arbeitsrecht – regelmäßig der größte Handlungsbedarf besteht und die teuersten Fehler passieren können. Daher sollten Hoteliers und Gastronomen Rechtssicherheit in ihren Handlungen herstellen und sich bei offenen Fragen nicht aufs Hörensagen verlassen, sondern auf professionelle und strategische rechtliche Beratung.“
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Ihrhotelrecht.de (Rechtsanwalt Dirk Hermanns M.R.F.)
Herr Dirk Hermanns
Melanchthonstraße 31b
33615 Bielefeld
Deutschlandfon ..: 0521 986 23 47
web ..: http://www.ihrhotelrecht.de
email : info@ihrhotelrecht.deÜber ihrhotelrecht.de
Rechtsanwalt Dirk Hermanns aus Bielefeld berät seit vielen Jahren vorrangig Hoteliers, Eigentümerfamilien und Geschäftsführer von Hotels bei ihren umfassenden wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen. Mit der Marke ihrhotelrecht.de hat der Wirtschaftsanwalt eine Beratungseinheit geschaffen, um höchste Sicherheit für seine Mandanten bei allen Geschäftsvorgängen, die ein Hotel im Alltag und bei der strategischen Ausrichtung betreffen, zu gewährleisten. Zugleich kann er als Partner der Wirtschaftskanzlei „Kanzlei für Steuern und Recht Bielefeld“ auf ein gewachsenes Netzwerk aus Steuerberatern und Rechtsanwälten zugreifen. Der Fokus von Dirk Hermanns wirtschaftsrechtlicher Beratung liegt auf dem Vertragsrecht und dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), dem allgemeinen Handels- und Gesellschaftsrecht und dem gesamten Immobilienrecht – und damit eben alle Rechtsgebiete, in denen im typischen Unternehmer- und Unternehmensalltag regelmäßig Fragestellungen und Probleme auftauchen können. Dabei arbeitet der erfahrene Rechtsanwalt mit einem etablierten Netzwerk von Steuer- und Rechtsspezialisten zusammen, um bei jeder Fragestellung optimale Beratung bieten zu können. Weitere Informationen unter www.ihrhotelrecht.dePressekontakt:
Ihrhotelrecht.de
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Melanchthonstraße 31b
33615 Bielefeldfon ..: 0521 986 23 47
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email : info@ihrhotelrecht.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
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Wirtschaftliche Risiken vermeiden: Rechtsberatung speziell für Hoteliers
auf Imagewerbung publiziert am 15. Juni 2020 in der Rubrik Presse - News
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