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Bundesweit wurden kritische Autofahrer hellhörig, als sie von der vermeintlichen Ungültigkeit der neuen StVO erfahren haben. Doch ganz so klar ist die Rechtslage noch nicht.
Die StVO-Novelle hat Autofahrern erhebliche Folgen beschert. Nicht nur wurden ab dem 28. April 2020 höhere Bußgelder eingeführt. Auch wurde bei geringen Geschwindigkeitsverstößen ein Fahrverbot verhängt.
Aufgrund eines Formfehlers könnte die komplette Novelle ungültig sein. Der Gesetzgeber hat es versäumt, auf seine Ermächtigungsgrundlage hinzuweisen.
Jedoch kursiert momentan die Behauptung, dass alle Fahrverbote und Bußgelder automatisch ungültig sind. Doch dem ist nicht zwangsläufig so.
Was momentan der Stand der Dinge ist und welche Möglichkeiten Betroffene haben, erklärt Rechtsanwalt Milutin Zmijanjac, Fachanwalt für Verkehrsrecht auf https://rechtsanwalt-zmijanjac.de/fahrverbot-21-kmh/
Wer entscheidet nun, welcher Maßnahmenkatalog greift?
Auf die heftige Kritik der Bevölkerung reagierte Bundesverkehrsminister Scheuer bereits im Mai. Er kündigte an, dass bestimmte Elemente der neuen Verordnung rückgängig gemacht werden sollten.
Der Formfehler der neuen StVO, nämlich der Verstoß gegen das Zitiergebot des Grundgesetzes, bestärkt diese Motivation.
„Es stimmt allerdings nicht, dass alle verhängten Sanktionen, wie Bußgelder und Fahrverbote automatisch ungültig sind“, so Milutin Zmijanjac, Focus Top-Anwalt für Verkehrsrecht 2020 und Fachanwalt für Verkehrsrecht.
„Was stimmt ist, das offensichtlich ein Verstoß gegen das Zitiergebot vorliegt. Dennoch ist die Verordnung in dieser Form noch in Kraft. Erst wenn das Bundesverfassungsgericht sie für nichtig erklärt, ist sie vollends aufgehoben. Bis dahin wird noch einige Zeit vergehen. Fraglich ist vielmehr, ob die Behörden und Gerichte bis zum Urteil des BVG eine womöglich nichtige Verordnung anwenden werden“, so Rechtsanwalt Zmijanjac.
Erste Bundesländer haben bereits den Rückzug angekündigt
Um Rechtssicherheit herzustellen, haben einige Bundesländer bereits angekündigt, die Fahrverbotsregelung nicht anzuwenden.
Allerdings besteht in vielen Fällen noch Unklarheit, ob die Sanktionen rückwirkend aufgehoben werden. In der Regel ist nicht davon auszugehen, dass Behörden bereits verhängte Strafen ohne Weiteres aufheben.
Betroffene müssen aktiv werden. Es bestehen gute Chancen
Betroffene, die allerdings ein schweres Bußgeld oder ein Fahrverbot seitdem 28. April und aufgrund einer Vorschrift der neuen StVO, wie einer Geschwindigkeitsübertretung von 21 km/h erhalten haben, sollten gemeinsam mit einem Rechtsanwalt aktiv werden.
Anwaltlich kann erwirkt werden, dass das Fahrverbot zumindest bis zur endgültigen Klärung durch das Bundesverfassungsgericht aufgeschoben werden. Für berufliche und private Fahrten wäre dann wieder freie Fahrt.
Hilfe vom Fachwanwalt für Verkehrsrecht
Milutin Zmijanjac ist einer von knapp 2.000 Fachanwälten für Verkehrsrecht in Deutschland. Zudem ist er vom Focus als Top-Anwalt renommiert und gibt regelmäßig Anwaltsfortbildungen.
Seine Kanzlei in Schorndorf, in der Nähe von Stuttgart, berät, vertritt und verteidigt Mandanten bundesweit bei schwerwiegenden und existenzbedrohenden Sachverhalten rund um das Verkehrsrecht.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Rechtsanwalt Milutin Zmijanac – Fachanwalt für Verkehrsrecht
Herr Milutin Zmijanac
Drosselweg 21
73614 Schorndorf
Deutschlandfon ..: 07181 9376078
web ..: https://rechtsanwalt-zmijanjac.de/fahrverbot-21-kmh/
email : info@rechtsanwalt-zmijanjac.deRechtsanwalt Milutin Zmijanjac ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und betritt, berät und verteidigt seine Mandanten in allen schwierigen Rechtslagen rund um das Verkehrsrecht.
Zuletzt wurde er als Top-Anwalt für Verkehrsrecht 2020 vom Focus ausgezeichnet. Auch Kollegen vertrauen auf seinen Rat, da er laufend Fortbildungen für Rechtsanwälte veranstaltet.
Mit seiner Kanzlei in Schorndorf nahe Stuttgart ist er nicht nur im süddeutschen Raum, sondern bundesweit tätig.„Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.“
Pressekontakt:
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73614 Schorndorffon ..: 07181 9376078
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email : info@rechtsanwalt-zmijanjac.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
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auf Imagewerbung publiziert am 7. Juli 2020 in der Rubrik Presse - News
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