• Pflichtverteidiger für Stuttgart und Baden-Württemberg. Rechtsanwalt Erath, Fachanwalt für Strafrecht übernimmt gerne Ihre Pflichtverteidigung. Unverbindlich und kostenfrei anrufen: 0176 4444 5872

    BildPflichtverteidiger in Stuttgart und bundesweit

    Wir übernehmen jede Pflichtverteidigung. Rechtsanwalt Erath als Fachanwalt für Strafrecht arbeitet schon mehr als 20 Jahre fast ausschließlich im Strafrecht.

    Ihr Fall ist uns wichtig. Wir kümmern uns um jede Pflichtverteidigung intensiv und gehen auf Ihre Bedürfnisse und Vorstellungen ein.

    Sollen Sie einen Pflichtverteidiger benennen, kommen Sie gerne auf uns zu.

    Pflichtverteidiger Kontakt

    Bevor ein Verteidiger bestellt wird, soll der Gerichtsvorsitzende dem Beschuldigten Gelegenheit geben, innerhalb einer bestimmten Frist einen Verteidiger seiner Wahl zu bezeichnen.

    Lassen Sie diese Frist nicht ungenutzt verstreichen!

    Gerne können Sie Rechtsanwalt Erath benennen oder einfach bei uns anrufen.
    Wir kümmern uns um alles weitere.

    Benennt der Beschuldigte einen bestimmten Verteidiger, so bestellt der Vorsitzende diesen, wenn dem kein wichtiger Grund entgegensteht (§ 142 Abs. 1 StPO).

    Für die Pflichtverteidigung ist es irrelevant, ob der Beschuldigte einen Verteidiger bezahlen kann. Der Pflichtverteidiger wird vom Staat bezahlt.

    Ein Pflichtverteidiger wird in den Fällen der so genannten notwendigen Verteidigung bestellt.

    Typischerweise wird im Fall einer notwendigen Verteidigung dem Angeklagten mit Übersendung der Anklageschrift mitgeteilt, dass er einen Verteidiger seiner Wahl benennen möge und dass ihm andernfalls ein Pflichtverteidiger durch das Gericht bestellt wird.

    Dieses Recht sollten Sie auf jeden Fall wahrnehmen.

    Pflichtverteidiger Kontakt

    Kanzlei Erath
    Augustenstraße 12
    70178 Stuttgart
    Tel.: 0711 627 6699 2
    Fax.:0711 627 6699 3
    Mobil:0176 44445872

    kanzlei@ra-erath.de

    www.ra-erath.de
    www.anwalt-arbeitsrechtler-stuttgart.de/
    www.verteidiger-stuttgart.de
    skype: live:ra-erath

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    Kanzlei Erath
    Herr Michael Erath
    Augustenstraße 12
    70178 Stuttgart
    Deutschland

    fon ..: 0711 627 6699 2
    fax ..: 0711 627 6699 3
    web ..: http://www.ra-erath.de
    email : kanzlei@ra-erath.de

    Rechtsanwalt Erath ist schon seit mehr als 20 Jahre im Strafrecht tätig. Als Fachanwalt für Strafrecht verfügt er über große Erfahrung und Kenntnisse im Strafrecht.

    „Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.“

    Pressekontakt:

    Kanzlei Erath
    Herr Michael Erath
    Augustenstraße 12
    70178 Stuttgart

    fon ..: 0711 627 6699 2
    web ..: http://www.ra-erath.de
    email : kanzlei@ra-erath.de


    Disclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.


    Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier publizierten Meldung nicht der Betreiber von Imagewerbung.net verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.

    Sie wollen den Beitrag verlinken? Der Quellcode lautet:

    Pflichtverteidiger Stuttgart

    auf Imagewerbung publiziert am 4. April 2020 in der Rubrik Presse - News
    Content wurde 53 x angesehen • ID-Nr. 69371