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Mit den neuen Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) für ZAG-Institute werden die Latte für Compliance und Sicherheitsstandards höher gelegt.
Die Finanzbranche befindet sich im ständigen Wandel, und gerade im Bereich der Zahlungsdienstleister sind stetig aktualisierte Regulierungen unerlässlich. Mit den neuen Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) für ZAG-Institute werden die Latte für Compliance und Sicherheitsstandards höher gelegt. Diese Regeln bieten nicht nur eine Orientierung für den Aufbau eines effektiven Risikomanagementsystems, sondern sie fördern auch die Transparenz und Rechenschaftspflicht im gesamten Unternehmen.
Wenn du wissen möchtest, wie diese Anforderungen den regulatorischen Rahmen deines Unternehmens stärken und gleichzeitig zur Minimierung von Risiken beitragen können, dann bist du hier genau richtig. Lies weiter, um einen detaillierten Einblick zu erhalten!
?Neue MaRisk für ZAG-Institute: Flexibler und praxisnaher Rahmen für Geschäftsorganisation
Das neue Rundschreiben basiert auf dem § 27 Abs. 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) und bietet den Instituten einen flexiblen sowie praxisnahen Rahmen für eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation. Das bedeutet, dass es nicht nur klare Anleitungen gibt, wie ein Unternehmen strukturiert sein sollte, sondern auch, wie es seine Verpflichtungen erfüllen kann.
Speziell präzisiert das Rundschreiben die Anforderungen der §§ 17 und 18 ZAG, die sich auf Sicherungsanforderungen beziehen, und des § 26 ZAG, der die Auslagerung behandelt. Die Geschäftsorganisation sollte demnach angemessene Unternehmenssteuerungsmaßnahmen, Kontrollmechanismen und Verfahren umfassen, die sicherstellen, dass alle Verpflichtungen des Instituts erfüllt werden.
?Modulare Struktur für zeitnahe Anpassungen
Das Rundschreiben ist bewusst modular aufgebaut, um eine schnelle Anpassung in spezifischen Regelungsfeldern zu ermöglichen. Im allgemeinen Teil, bekannt als Modul AT, finden sich die Grundlagen für die Ausgestaltung des Risikomanagements. Dieser Teil liefert die grundlegenden Prinzipien, die für alle Institute gelten.
Spezifischere Anforderungen, etwa zur Organisation von Zahlungsdiensten und E-Geld-Geschäften, werden im Modul BTO abgedeckt.
Das Modul BTR erläutert die Identifizierung, Beurteilung, Steuerung sowie die Überwachung und Kommunikation von Risiken. Auch wird der Fokus auf Risikokonzentrationen adressiert.
Zusätzlich gibt das Modul BT einen Rahmen für die Interne Revision und die Risikoberichterstattung vor, was die Komplexität und Vielseitigkeit des neuen Rundschreibens unterstreicht.
?Action Plan: Umsetzung der neuen MaRisk für ZAG-Institute
Phase 1: Grundlagen schaffen
AT 1 Vorbemerkung: Verstehen und Einordnen der regulativen Basis für das Risikomanagement.
Phase 2: Rahmenbedingungen klärenAT 2 Anwendungsbereich: Identifikation des Anwenderkreises, relevanter Risiken und Geschäftsbereiche.
Phase 3: Verantwortlichkeiten festlegenAT 3 Gesamtverantwortung der Geschäftsleitung: Sicherstellen der ganzheitlichen Verantwortung der Geschäftsleitung im Risikomanagement.
Phase 4: Risikomanagement konkretisierenAT 4 Allgemeine Anforderungen an das Risikomanagement: Ausarbeitung spezifischer Anforderungen wie Risikoabschirmung, Strategien und interne Kontrollsysteme.
Phase 5: Organisatorische Grundlagen legenAT 5 Organisationsrichtlinien & AT 6 Dokumentation: Etablierung der organisatorischen Richtlinien und der dafür notwendigen Dokumentation.
Phase 6: Dokumentationsprozess optimierenAT 6 Dokumentation: Einrichten einer lückenlosen und prüffähigen Dokumentation aller risikorelevanten Prozesse, Entscheidungen und Maßnahmen.
Phase 7: RessourcenmanagementAT 7 Ressourcen: Klärung und Bereitstellung der benötigten Personal- und technisch-organisatorischen Ressourcen, inklusive Notfallmanagement.
Phase 8: Anpassungsfähigkeit sichernAT 8 Anpassungsprozesse: Definierung der Prozesse für die Einführung neuer Produkte, betriebliche Änderungen und eventuelle Fusionen.
?Action Plan: Umsetzung des Besonderen Teils der MaRisk für ZAG-Institute
Phase 1: Zahlungsdienste regulieren
BTO Anforderungen an das Erbringen von Zahlungsdiensten: Festlegung spezieller Prozesse und Verfahren für Zahlungsdienste und E-Geld-Geschäfte.
Phase 2: Risikosteuerung optimierenBTR Anforderungen an die Risikosteuerung: Fokussierung auf die Steuerung von operationellen Risiken, Adressenausfallrisiken, Marktpreisrisiken und Liquiditätsrisiken.
Phase 3: Interne Revision stärkenBT 2 Besondere Anforderungen an die Internen Revision: Klärung der Rollen, Verantwortlichkeiten und Grundsätze, die die Interne Revision befolgen sollte.
Phase 4: Risikoberichterstattung standardisierenBT 3 Anforderungen an die Risikoberichterstattung: Etablierung der allgemeinen und speziellen Anforderungen an die Risikoberichte und die damit verbundenen Berichtspflichten.
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auf Imagewerbung publiziert am 17. Oktober 2023 in der Rubrik Presse - News
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