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Neuregelung der Heizkostenverordnung mit Fernablesbarkeit von Verbrauchsmessgeräten. Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) in nationales Recht
Der Bundesrat hat überraschend die novellierte Heizkostenverordnung als Tagesordnungspunkt von der letzten Plenarsitzung am 17. September 2021 genommen und vertagt, nachdem die Bundesratsausschüsse für Wirtschaft und Umwelt in ihren Sitzungen am 2. September 2021 darüber beraten hatten.
Zuvor hatte die Bundesregierung die geänderte Verordnung bereits beschlossen. Im Kern der Neuregelung stehen die Fernablesbarkeit der Messgeräte sowie mehr Informationen für die Nutzer. Mit der Änderungsverordnung werden Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Eigentlich hätte dies schon bis zum 25.10.2020 stattfinden müssen. Der VDIV hatte im Rahmen der Verbändeanhörung zu den geplanten Neuerungen umfassend Stellung genommen
Grund für die Vertagung im Bundesrat sei zum einen die Tatsache, dass umfangreiche Stellungnahmen der Messdienstleister-Verbände eingegangen waren, deren Bearbeitung noch nicht abgeschlossen ist. Außerdem solle nach den Vorstellungen des grün geprägten Umweltausschusses mit der Novelle der Heizkostenverordnung eine Regelung zur Aufteilung der Kosten des CO2-Preises zwischen Vermieter und Mieter eingeführt werden, die der Bund nicht beschlossen hatte.
Die neue Anforderung der Interoperabilität und somit ein erleichterter Einstieg in das Submetering greift für die Energieversorger erst mit Inkrafttreten der neuen Verordnung. Unabhängig vom konkreten Umsetzungszeitpunkt der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) in nationales Recht bleibt die in der EED gesetzte Frist, wonach Ende 2026 alle Mehrfamilienhäuser vollständig mit fernauslesbaren Verbrauchsmessgeräten ausgestattet sein müssen. Bedauern über die Vertagung der Heizkostenverordnung äußerte Kalo-Geschäftsführer Dirk Then. Er befürchtet Verunsicherung in der Branche – und das auf Kosten des Klimaschutzes. Denn, so die Begründung von Then, je schneller Wohnungsunternehmen, Verwalter und Privateigentümer funkauslesbare Technologie einsetzen und ihren Bewohnern die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI), anbieten, desto eher können die in der EED formulierten Einsparziele erreicht werden.
Erst nach der Zustimmung des Bundesrates kann die novellierte Heizkostenverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden und in Kraft treten.
Link zur Originalmeldung: https://www.hausverwaltung-koeln.com/bundesrat-vertagt-novellierte-heizkostenverordnung/
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auf Imagewerbung publiziert am 22. September 2021 in der Rubrik Presse - News
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